Gebühren

 

Erstberatung

 

Der Gesetzgeber hat bei der Erstberatung von Verbrauchern vorgegeben, was ein Anwalt kosten darf. Deshalb gibt es in diesem Bereich keine Kostenwillkür. Eine Erstberatung für Verbraucher darf maximal 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Die Kosten richten sich danach, wie viel Aufwand die Bearbeitung der Erstberatung mit sich bringt. Kleinere Anfragen können daher beispielsweise schon mit 20,00 EUR abgerechnet werden. Die Festsetzung liegt dabei im Ermessen des Anwalts.

Sollte sich nach der Erstberatung eine weitere Tätigkeit ergeben, die im Zusammenhang damit steht, dann werden die Gebühren mit der späteren Arbeit des Anwalts verrechnet.

Diese Gebühr gilt aber nur für private Verbraucher, für Unternehmer wird nach dem Gegenstands- oder Streitwert abgerechnet.

 

Rat bei Bedürftigkeit

 

Beim zuständigen Amtsgericht (in der Regel Ihr Wohnsitz) können Sie einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen. Das notwendige Formular können Sie sich unter Download ausdrucken und herunterladen. Sie können sich aber auch direkt an das Amtsgericht wenden und vor Ort den Antrag ausfüllen. Sollte dieser bewilligt werden, erhalten Sie einen Beratungsschein bzw.Berechtigungsschein“ vom Amtsgericht. Mit diesem Schein ist eine Erstberatung für Sie beim Anwalt (fast) kostenlos. Er darf für eine solche Beratung nur eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR verrechnen, die restlichen Kosten übernimmt die Staatskasse für Sie.

Zudem kann der Anwalt für Sie ein außergerichtliches Schreiben anfertigen oder sich mit der Gegenseite in Verbindung setzen. Diese Angelegenheiten werden bei Bewilligung der Beratungshilfe ebenfalls vom Staat übernommen. Es entstehen Ihnen somit keine weiteren Kosten.

 

Gerne kann ich Ihnen beim Ausfüllen des Formulars Anfrage auf Kostenübernahme behilflich sein.

Bei weiteren Fragen rund um die Gewährung von Beratungshilfe stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

 

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

 

Auch in diesem Fall werden meine Gebühren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert der Sache. Umso höher der Streitwert, desto höher sind auch die Rechtsanwaltsgebühren.

 

Bei einem Gespräch werden Sie stets von mir über die möglichen Kosten aufgeklärt.

 

 

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