Ich berate Sie gerne zum Rechtsgebiet Erbrecht, denn bei Geld hört die Freundschaft leider manchmal auf.

 

Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist der Inhalt eines Testamentes wichtig. Wer soll Erbe werden, wer Vermächtnisnehmer? Was genau ist der Unterschied? Leider kommt es immer häufiger vor, dass persönlich errichtete Testamente, die ohne fachkundige Beratung verfasst worden sind, angreifbar sind (zum Beispiel durch Anfechtung).

 

Natürlich brauchen Sie kein persönliches Testament errichten, denn das Gesetz regelt die Erbfolge.

Wenn allerdings beispielsweise ein altes Familienmitglied auftaucht, das in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden muss, sichert die Erbfolge allzu oft nicht die individuellen Interessen des Verstorbenen.

 

Diese Punkte können und sollten daher in einem Testament schriftlich geklärt werden.

 

Im Wesentlichen geht es um sensible Fragen und Themen wie:

 

  • Erbschaft im Allgemeinen
  • gesetzliche Erbfolge
  • Pflichtteilsrecht
  • Enterbung
  • Erbschaftssteuer
  • Rechte des Erben
  • Rechte des Vermächtnisnehmers
  • internationales Erbrecht.

 

Spezielles zum Thema Vorsorgevollmachten:

Sollte eine Notsituation eintreten, wonach Sie nicht mehr über sich selbst entscheiden können, dann übernimmt der Bevollmächtigte Ihre Aufgaben in Stellvertretung für Sie wahr und entscheidet in Ihrem Willen. Daher setzt eine Vorsorgevollmacht ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zwischen dem Vollmachtgeber und dem Vollmachtnehmer voraus.