Arbeitsrecht

Die Kanzlei überprüft/erstellt für Sie nicht nur Arbeitsverträge, sondern steht Ihnen auch bei diversen rechtlichen Fragen während des Arbeitsverhältnisses gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Beratung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Kündigung/Kündigungsschutzklage
  • Überprüfung des Arbeitszeugnisses
  • Durchsetzung von Lohnansprüchen
  • Aufhebungsverträge und Abfindungen
  • Elternzeit/Elternteilzeit

 

Ich setze Ihre Rechte außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren kompetent durch.

 

Kosten im Arbeitsrecht

In Zivilprozessen ist es üblich, dass die unterliegende Partei die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen hat. Von dieser Regel gibt es im Arbeitsrecht jedoch eine Ausnahme.

Bei Arbeitssachen in erster Instanz trägt der Kläger auch dann seine Anwaltskosten, wenn er den Prozess gewinnt (§ 12a Abs. 1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz).

 

Warum:

Der Arbeitnehmer soll nicht dem Risiko ausgesetzt werden, die Anwaltskosten des Gegners zu tragen, wenn er den Prozess verlieren sollte. Der Nachteil ist jedoch, dass der Arbeitnehmer die Kosten für seine anwaltliche Vertretung selbst bezahlen muss, es sei denn, er ist im Arbeitsrecht rechtsschutzversichert.

 

Ich kläre Sie deshalb beim Beratungsgespräch gerne über die Anwaltskosten auf.