Arbeitsrecht
Die Kanzlei überprüft / erstellt für Sie nicht nur Arbeitsverträge, sondern steht Ihnen bei diversen rechtlichen Fragen während des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Beratung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
Kündigung / Kündigungsschutzklage
Überprüfung des Arbeitszeugnisses
Durchsetzung von Lohnansprüchen
Aufhebungsverträgen und Abfindungen
Teilzeit-, Elternzeit
Ich setze Ihre Rechte außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren kompetent durch.
Kosten im Arbeitsrecht
In Zivilprozessen ist es üblich, dass die unterliegende Partei die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen hat. Von dieser Regel gibt es im Arbeitsrecht eine Ausnahme.
Bei Arbeitssachen in erster Instanz trägt der Kläger auch dann seine Anwaltskosten, wenn er den Prozess gewinnt. (§ 12a Abs.1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz).
Warum:
Der Arbeitnehmer soll nicht dem Risiko ausgesetzt werden, die Anwaltskosten des Gegners zu tragen, wenn er den Prozess verlieren sollte. Der Nachteil ist jedoch, dass der Arbeitnehmer die Kosten für seine anwaltliche Vertretung selber bezahlen muss, es sei denn, er ist im Arbeitsrecht rechtschutzversichert.
Ich kläre Sie deshalb beim Beratungsgespräch über die Anwaltskosten auf.
Arbeitsrecht
Die Kanzlei überprüft / erstellt für Sie nicht nur Arbeitsverträge, sondern steht Ihnen bei diversen rechtlichen Fragen während des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Beratung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen,
Kündigung / Kündigungsschutzklage
Überprüfung des Arbeitszeugnisses
Durchsetzung von Lohnansprüchen
Aufhebungsverträgen und Abfindungen
Teilzeit-, Elternzeit
Ich setzte Ihre Rechte außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren kompetent durch.
Kosten im Arbeitsrecht
In Zivilprozessen ist es üblich, dass die unterliegende Parteien die Anwaltskosten der Gegennseite zu tragen hat. Von dieser Regel gibt es im Arbeitsrecht eine Ausnahme.
Bei Arbeitssachen in erster Instanz trägt der Kläger auch dann seine Anwaltskosten, wenn er den Prozess gewinnt. (§ 12a Abs.1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz).
Warum:
Der Arbeitnehmer soll nicht dem Risiko ausgesetzt werden, die Anwaltskosten des Gegners zu tragen, wenn er den Prozess verlieren sollte. Der Nachteil ist jedoch, dass der Arbeitnehmer die Kosten für seine anwaltliche Vertretung selber bezahlen muss, es sei denn, er ist im Arbeitsrecht rechtschutzversichert.
Ich kläre Sie deshalb beim Beratungsgespräch über die Anwaltskosten auf.