Mietrecht

 

Ich vertrete Mieter oder Vermieter.

 

Es kann sich um rechtliche Probleme bei Mängeln, wie z. B. Schimmel in der Mietwohnung, handeln oder um eine ungerechtfertigte Mieterhöhung. Auch Schönheitsreparaturen nach dem Auszug sind häufig ein Streitthema zwischen dem Vermieter und Mieter.

 

Sensibelstes Thema ist jedoch die Kündigung eines Mietvertrages.

Im Grundsatz gilt: Bei einer Mietvertragskündigung wird zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung unterschieden. Eine Kündigung seitens des Vermieters setzt zunächst immer ein berechtigtes Interesse (Kündigungsgrund) voraus. Jedoch kann man zwischen den Parteien auch einen sogenannten Mietaufhebungsvertrag anstreben. Dieser ist dann interessant, wenn Sie als Vermieter keinen Kündigungsgrund aufweisen können, jedoch die Mieter gerne wechseln würden.

 

 

Im Bereich des Mietrechts berate ich Sie gerne insbesondere bei:

 

  • Kündigung
  • Mietmängeln
  • Betriebskostenabrechnung
  • Räumungsklage
  • Mietaufhebungsverträge.

 

 Ich setze Ihre Rechte außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren kompetent durch.