Mietrecht
Ich vertrete Mieter oder Vermieter.
Es kann sich um rechtliche Probleme bei Mängel wie Schimmel in der Mietwohnung handeln oder um ungerechtfertigte Mieterhöhung. Auch Schönheitsreparaturen nach dem Auszug sind häufig ein Streitthema zwischen Vermieter und Mieter.
Sensibelstes Thema ist die Kündigung eines Mietvertrages.
Im Grundsatz gilt: Bei einer Kündigung wird unterschieden zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung seitens des Vermieters setzte zunächst immer ein berechtigtes Interesse (Kündigungsgrund) voraus. Jedoch kann man zwischen den Parteien auch einen sogenannten Mietaufhebungsvertrag anstreben. Dieser ist dann interessant, wenn Sie als Vermieter keinen Kündigungsgrund aufweisen können, jedoch die Mieter gerne wechseln würden.
Im Bereich des Mietrechts berate ich Sie insbesondere bei:
Kündigung
Mietmängeln
Betriebskostenabrechnung
Räumungsklage
Mietaufhebungsverträge
Ich setzte Ihre Rechte außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren kompetent durch.