Ich bin mit Pferden aufgewachsen und kenne deshalb die Feinheiten dieses sensiblen Rechtsgebietes. Schon in meinen Studienzeiten beschäftigte ich mich mit dem Pferderecht und gewann dadurch bereits damals fundierte Rechtskenntnisse.

 

Warum ist das Pferderecht so speziell?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden Tiere den beweglichen Sachen gleichgestellt. Pferde sind im engeren Sinne wie materielle Dinge zu behandeln. Zwar stellt der Wortlaut des § 90a, Satz 1 und 2, BGB klar, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch verweist die Norm des Satzes 3 „Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist“ weiterhin darauf. Generell ist festzuhalten, dass ein Pferdekaufvertrag mit einem Fernseherkaufvertrag rechtlich verglichen werden kann.

 

Es ist uns Pferdefreunden jedoch auf Anhieb klar, dass Pferde und im allgemeinen Tiere nicht mit materiellen Gütern verglichen werden können und sollten. Tiere sind Lebewesen. Gerade im Bereich der Mängelrechte ergeben sich daher diverse Problemstellungen.

 

Daher berate ich Sie gerne umfassend im Pferderecht:

 

  • Pferdekaufverträge
  • Reitbeteiligungsverträge
  • Tierhalterhaftung
  • Berittvertrag
  • Ankaufsuntersuchungen
  • Reitunfälle (insbesondere im Reitunterricht oder innerhalb eines Turniers)
  • Pensionsstall: Verträge, Streitigkeiten innerhalb des Vertrages
  • Deckverträge, Deckunfälle
  • Pferde im Straßenverkehr

 

Es stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere interessante Fragen:

  • Wer haftet für einen Weideunfall?
  • Haftung des Tierhalters bei Unfall der Reitbeteiligung? Stichwort: Reitbeteiligung als Tierhüter
  • Haftungsfragen für Schäden durch giftige Pflanzen auf der Weide
  • Gibt es auch nachehelichen Unterhalt für das Reitpferd?