Ich bin mit Pferden aufgewachsen und deshalb kenne ich die Feinheiten dieses sensiblen Rechtsgebietes. Schon in meinen Studienzeiten beschäftigte ich mich mit Pferderecht und gewann dadurch bereits fundierte Rechtskenntnisse.
Warum ist Pferderecht so speziell?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden Tiere den beweglichen Sachen gleichgestellt. Pferde sind im engeren Sinne wie materielle Sachen zu behandeln. Zwar stellt der Wortlaut des § 90 a BGB klar, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch verweist die Norm, "auf sie die für Sachen geltenden Vorschriften, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist". Generell ist festzuhalten, dass ein Pferdekaufvertrag mit einem Fernseherkaufvertrag rechtlich verglichen werden kann.
Es ist uns Pferdefreunden jedoch auf Anhieb klar, dass Pferde und im allgemeinen Tiere nicht mit materiellen Gütern verglichen werden können. Tiere sind Lebewesen. Gerade im Bereich der Mängelrechte ergeben sich diverse Problemstellungen.
Daher berate ich Sie umfassend im Pferderecht.
Es stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere interessante Fragen: