Schadensersatz und Schmerzensgeld

 

Das Schadensrecht gehört zu den häufigsten und komplexesten Rechtsproblemen. Ein Schadensersatzanspruch kann aus verschiedenen Gründen entstehen.

 

Verkehrsunfälle:

Zum Schadensrecht zählen die vielen und alltäglichen Verkehrsunfälle. Hier geht es um das Problem der Schadensregulierung. Siehe Unterpunkt: Verkehrsrecht

 

Tierhalterhaftung:

Schäden, die durch Tiere entstehen (Hundebiss, Pferdetritt etc.). Siehe Unterpunkt: Pferderecht

 

Fremdverschuldete Unfälle:

Beispielsweise Stürze bei Glatteis auf dem Gehweg, Sportunfälle, etc. 

 

Körperverletzung:

Schäden, die einem Dritten aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung zugefügt worden sind.

 

Vertragsausführung:

Durch eine fehlerhafte Vertragsausführung kann dem anderen Vertragspartner ein Schaden entstehen, zum Beispiel beim Verzug der Leistung, bei der Lieferung einer mangelhaften Sache oder bei einem Unfall, der auf einer mangelhaften Übergabe eines Kraftfahrzeuges beruht.

Ein Schadensersatzanspruch kann demnach aus Deliktsrecht, Vertragsrecht oder anderen rechtlichen Gründen entstehen.

Notwendig für alle Anspruchsgrundlagen ist jedoch, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist, dem Verursacher des Schadens auch ein Verschulden trifft und ihm der Schaden zurechenbar ist.

 

  • Schaden entstanden 
  • Schadenszurechnung (allgemeines Lebensrisiko, Rechtfertigungsgründe, Notwehrrecht etc.) 
  • Schadensumfang

 

Das Schadensrecht ist komplex. Lassen Sie sich im Schadensfall gerne von einem Anwalt bzw. von mir unterstützen!