Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Schadensrecht gehört zu den häufigsten und komplexesten Rechtsproblemen. Ein Schadensersatzanspruch kann aus verschiedenen Gründen entstehen.
Verkehrsunfälle:
Zum Schadenrecht zählen die vielen und alltäglichen Verkehrsunfälle. Hier geht es um das Problem der Schadensregulierung. Siehe Unterpunkt: Verkehrsrecht
Tierhalterhaftung: Schäden die durch Tiere entstehen (Hundebiss, Pferdetritt etc.) Siehe Unterpunkt: Pferderecht
Fremdverschudete Unfälle:
Beispielsweise Stürze bei Glatteis auf dem Gehweg, Sportunfälle ,
Körperverletzung: Schäden, die einem Dritten auf Grund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung zugefügt worden sind.
Vertragsausführung:
Jedoch ist es auch so, dass durch eine fehlerhafte Vertragsausführung dem anderen Vertragspartner ein Schaden entstehen kann. Zum Beispiel beim Verzug der Leistung oder bei einer Lieferung
einer mangelhaften Sache oder bei einem Unfall, der auf Grund einer mangelhafter Übergabe eines Kraftfahrzeugs beruht.
Ein Schadensersatzanspruch kann demnach aus Deliktsrecht, Vertragsrecht oder anderen rechtlichen Gründen entstehen.
Notwendig für alle Anspruchsgrundlagen ist jedoch, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist.
Und der Verursacher des Schadens dafür auch ein Verschulden trifft und der Schaden diesem zurechenbar ist.
Das Schadensrecht ist komplex. Lassen Sie sich im Schadensfall von einem Anwalt unterstützen!