In 3,5 bis 6 Jahren schuldenfrei nach Restschuldbefreiung!
Das Herzstück der Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist die Restschuldbefreiung. Diese tritt ab dem 01. Juli 2014 ein ab:
3 Jahren (bei Tilgung von 35% der Schulden UND der Verfahrenskosten)
5 Jahren (bei Tragung der Verfahrenskosten)
oder höchstens 6 Jahre (vollkommen unabhängig vom Schuldenstand)
Ablauf / Dauer
1. Arbeitsschritt: Die Vorbereitung auf den Insolvenzantrag
Die Vorbereitungsdauer in der Kanzlei Baltic-Law beträgt in der Regel zwischen 6-8 Wochen. Wir schätzen Ihre Vermögenlage ein und schreiben Ihre Gläubiger an. Danach wird ein außergerichtlicher
Schuldenbereinigungsplan erstellt. Lehnen die Gläubiger diesen Plan ab, dann steht dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens fast nichts mehr im Wege.
2. Antrag Eröffnung Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung
In der Regel wird das Verfahren 5 Wochen nach Eingang des Antrages eröffnet. Ab da an dürfen Sie keine Schulden mehr begleichen. Ab Eröffnung dürfen Gläubiger nicht mehr in Ihr Vermögen
vollstrecken.
Es wird ein durch den Richter ein Treuhänder bestellt. Dieser verwaltet Ihr Vermögen.
3. Wohlverhaltensperiode
Sie beginnt ab dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahren und endet innerhlab von 3,5 bis 6 Jahren.
Mit dem Gericht werden Sie ab jetzt wenig zu tun haben, auch Ihr Treuhändler wird sich nur gelegentlich melden um den "Wasserstand" abzufragen.
Kosten:
Die Kosten der Rechtsberatung müssen Sie übernehmen. Jedoch gibt es die Möglichkeit sich Unterstützung vom Staat zu holen (sogenannte Beratungshilfe).
Beratungshilfe wird jedoch nur bewilligt, wenn die Schuldnerbeartung vor Ort keine Termine in absehbarer Zeit mehr frei hat. Ab 6 Monaten Wartezeit sollten die Vorausetzeungen der Beratungshilfe
vorliegen.
Gerne steht Ihnen die Kanzlei-Baltic-Law beim Ausfüllen des Antrages zur Verfügung.