Strafverteidigung

 

Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie Probleme mit der Staatsanwaltschaft, Polizei oder dem Gericht haben. Ich begleite Sie von Anfang an: ab Beginn des Verfahrens, von der Akteneinsicht bis zur Verhandlung. Eine gute Verteidigungsstrategie setzt jedoch eine frühzeitige Betreuung der Strafsache voraus. Je eher Sie einen Anwalt einschalten, umso weniger kann falsch gemacht werden.

Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass Sie einen Straftatbestand erfüllen. Solange dies nicht möglich ist, sind Sie als unschuldig anzusehen und können nicht verurteilt werden. Es gibt einige Beweiserhebungsverbote, woraus sich eventuell Beweisverwertungsverbote ergeben können. Das bedeutet, dass bereits erlangte Beweise von einem Richter in der Verhandlung nicht berücksichtigt werden dürfen.

 

Zudem stehen auch den Angehörigen und Zeugen verschiedene Rechte zu.

 

Daher stehe ich Ihnen auch zur Seite, wenn Sie nicht unmittelbar am Strafverfahren beteiligt sind und vielleicht folgende Fragen haben:

  • Darf ich meinen Mann/Freund/Bekannten in der U-Haft besuchen?
  • Was muss ich dabei beachten?
  • Habe ich auch als Lebensgefährtin ein Auskunftsverweigerungsrecht oder nur als Verlobte/Frau?

 

Zum anderen gibt es die Möglichkeit, das Strafverfahren trotz Vorliegen der Straftatbestände einzustellen. Das heißt, dass keine Hauptverhandlung durchgeführt wird und Sie nicht verurteilt werden.

 

Im Notfall (bei Hausdurchsuchungen, Verhaftung oder Festnahme) können Sie mich rund um die Uhr (24 Stunden täglich) erreichen.

Bei allen weiteren Fragen rund um das Strafrecht nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich prüfe Ihr Anliegen zügig. Danach teile Ihnen mit, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.