Mein Schwerpunkt im Rechtsgebiet der Mängelgewährleistungsrechte liegt vor allem im E-Commerce-Bereich (eBay, Amazon, etc.). Gerade durch meine Berufserfahrung, in der ich praktische und fundierte Kenntnisse im Bereich des Internethandels (langjährige Betreuung eines Online-eBay-Shops) gesammelt habe, bin ich mit den engsten Abläufen eines eBay-Verkaufes vertraut. Ich kenne somit die rechtlichen Feinheiten dieses Rechtsgebietes.

 

Es wird heutzutage als große Chance angesehen, im Internet kostengünstig einzukaufen. Nie war der Wettbewerb so hoch. Ein Preisvergleich lohnt sich daher immer. Jedoch birgt der Kauf über das Internet auch Schwierigkeiten: Sie können die Ware nicht ausprobieren, Sie müssen bei eBay im Regelfall in Vorkasse treten oder Ihnen werden die Rücksendekosten auferlegt. Gerade unter diesen Gesichtspunkten hat der Gesetzgeber reagiert und diese Probleme rechtlich geregelt. Als Verbraucher und Unternehmer stehen Ihnen somit zahlreiche Rechte zur Seite.

Für eBay-Käufer (Verbraucher):

  • Sie haben einen Artikel gekauft und bezahlt, der Verkäufer liefert jedoch nicht?
  • Die gelieferte Ware entspricht nicht Ihren Erwartungen?
  • Der bestellte Artikel stellt sich als Plagiat heraus?
  • Die Ware weist nach kurzer Zeit einen Mangel auf?
  • Wer trägt die Hin- und Rücksendekosten beim Online-Kauf?

Für eBay-Verkäufer (Unternehmer):

  • Ware geliefert, aber nicht bezahlt?
  • Kunde benutzt die Ware und sendet diese anschließend zurück.
  • Wer trägt die Portokosten?
  • Verpackung der Ware ist beschädigt.
  • Paket geht auf dem Rücksendeweg verloren. Wer trägt die Beweislast?
  • Widerrufsbelehrung nicht vergessen!
  • Welche Angaben sind bei Artikelbeschreibungen Pflicht?
  • Negative Bewertung erhalten?

Sa

22

Mär

2014

Handykauf bei eBay

Urteil: BGH, Urteil v. 28.03.2012- VII ZR 244/10

 

Ein Privatverkäufer bietet ein hochwertiges Handy einer Markenfirma an. Ein Käufer ersteigerte im Rahmen der Auktion das Handy für 782,- EUR. Ein neues Handy aus der Serie kostete 24.000,- EUR. 

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